Über uns

Über uns

 Wie alles begann:

Als vor zirka 25 Jahren das allzwecktaugliche Mountainbike in Deutschland an Popularität gewann, fanden sich in Mannheim und Umgebung begeisterte Anhänger zusammen. Schnell waren Odenwald und Pfälzerwald erkundet und die Herausforderung sich mit Gleichgesinnten zu messen wuchs. So suchte man eine "Heimat" - einen Verein, der die Möglichkeit bot, sich auszutauschen, Rennlizenzen zu beantragen, Rennen zu besuchen und zu bestreiten.
Diese Heimat fand sich, indem 1992 ein Verein gegründet wurde: die Barbarians.
Das Vereinsleben bestand aus gemeinsamen Ausfahrten und der Teilnahme an Rennveranstaltungen. Bald wurden sportliche Erfolge auf deutschem und europäischem Boden erzielt. So gehen etliche Siege bei Regionalrennen, gute Platzierungen bei Landesmeisterschaften und den Deutschen Meisterschaften sowie ansehliche Erfolge bei Worldcup-Rennen auf das Konto der Barbarians. Die Interessen unsere Mitglieder sind sehr breitbandig: wir fahren CrossCountry, Downhill, Dualslaloms, BikerCross, BMX, Dirtjump , Park, Rennrad und Marathons.
Wir verstehen uns daher als "Freerider" , die sich über Einschränkungen oder Klassifizierungen innerhalb des Radsportes hinwegsetzen. Mit dieser Mitgliederstruktur verkörpert der BMCC e.V. wie kein anderer Verein in und um Mannheim die Radsport-Szene. Des Weiteren ist der BMCC e.V. Mitglied bei der Deutschen Initiative Mountainbike, dem Bund Deutscher Radfahrer e.V., dem Badischen Radsportverband e.V. und dem Radsportbezirk Rhein-Neckar-Odenwald, um in gegenseitigem Dialog eine Radsport-freundliche Zukunft zu schaffen.



Satzung


§1:
Der Verein führt den Namen „Barbarians Mountain-cycling Club“. Er hat seinen Sitz in Mannheim und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen.
Geschäftsjahr ist Kalenderjahr
Der Verein ist Mitglied des Badischen Sportbundes und des Badischen Radsportverbandes.
§2:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Pflege, Ausübung und Förderung des Mountainbike-Sports, sowie des Fahrradfreestyles (MTB-, BMX-Freestyle, Fahrradtrail). Dieser Zweck wird erfüllt durch individuelle Beratung der Mitglieder im Bezug auf Training und Material, Aktivitäten wie Freizeiten und regelmäßige Treffen zur Ausübung des Sports, sowie durch Sportunabhängige Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und andere Treffen zum Informations-  und Gedankenaustausch.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke benutzt werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Der Verein ist Mitglied des Bundes deutsche Radfahrer.
§3:
Mitglied kann jede Person ab 16 Jahren werden. (Unter 16 Jahren ist die Einwilligung der Eltern notwendig.)
Der Vorstand stimmt über den schriftlichen Aufnahmeantrag ab. Entscheiden ist eine 2/3 Mehrheit.
Stimmrecht innerhalb des Vereins hat jedes Mitglied gleich welchen Alters.
§4:
Die BMCC-Mitglieder erhalten eine rudimentäre Ausbildung in Schalttechnik, Fahrtechnik, und Fahrradtechnik.
§5:
Die Vertretung des Vereins obliegt den fünf Vorstandsmitgliedern, die gleichberechtigt sind. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
§6:
Der Austritt aus dem Verein ist unter der Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres zulässig.
Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
§7:
Der Mitgliedsbeitrag ist im ersten Quartal des Jahres zu entrichten. Die Höhe des Beitrages bestimmt der Vorstand.
§8:
Die Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung, die Fahrer, der Schriftführer, der Kassenwart und das Barbarians-Racing-Team, das sich aus allen an Rennen teilnehmenden Personen rekrutiert.
Das Racing-Team hat die Aufgabe den Verein auf Veranstaltungen durch Teilnahmen oder Organisation zu repräsentieren.
§9:
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Seine Amtsperiode beträgt ein Jahr. Er bleibt jedoch bis zur Bestimmung eines neuen Vorstands im Amt. Gewählt werden fünf Personen: Geschäftsführer, 1. Stellvertreter, 2. Stellvertreter, Kassenwart, Schriftführer.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt, ist der Vorstand dazu berechtigt, ein neues Mitglied bis zu einer Neuwahl zu bestimmen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich (§26 BGB) durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Für jede vereinsbetreffende Entscheidung ist erst Rücksprache mit mindestens zwei anderen Vorstandsmitgliedern zu halten.
§10:
Die Mitgliederversammlung wird jährlich veranstaltet oder vom Vorstand einberufen.
Eine Versammlung kann von mindestens einem Drittel der Mitglieder verlangt werden.
Die Versammlung ist zwei Wochen im Voraus vom Vorstand einzuberufen.
Über die schriftliche Einladung erfolgt die Information zu den Themen der Tagesordnung.
Die Versammlung wird vom Vorstand geleitet.
Jede Versammlung ist beschlussfähig, gleich wie viele Mitglieder anwesend sind.
Entscheidend ist im Abstimmungsfall die Mehrheit.
Jedes Mitglied, gleich welchen Alters, ist stimmberechtigt.
§11:
Über den Verlauf der Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen und von mindestens einem Vorstandsmitglied und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
§12:
Satzungsänderungen erfordern eine 2/3 Mehrheit.
§13:
Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die das Vermögen des Vereins ausschließlich und unmittelbar für umweltschützende Interessen zu verwenden hat.
§14:
Über Ausgaben, die das Vereinsvermögen übersteigen, wird von allen Mitgliedern abgestimmt.
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